Hamburg professorship
Peter Bisschop
Peter.Bisschop at ED.AC.UK
Wed Sep 7 15:32:49 UTC 2005
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indologie.html
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Im Fachbereich Fachbereich Orientalistik -Asien-Afrika-Institut -
ist ab 01.10.2006 eine Stelle
UNIVERSITÄTSPROFESSOR DER BESOLDUNGSGRUPPE W2
für "Indologie" zu besetzen / Kennziffer 1859/W2
Die Universität will den Anteil von Frauen an den Professuren erhöhen.
Sie ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Frauen werden nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz bei gleichwertiger
Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Aufgabengebiet:
Vertretung des Faches Indologie in der Forschung und Lehre. Der
Forschungsschwerpunkt der Bewerberinnen/Bewerber muss auf dem Gebiet
des indischen Buddhismus liegen und durch wissenschaftliche
Publikationen dokumentiert sein, aus denen Vertrautheit mit
Primärquellen des indischen Buddhismus, auch in ihren außerindischen
Überlieferungsformen (tibetische und chinesische Übersetzungen)
hervorgeht. Von der/dem erfolgreichen Bewerberin/Bewerber wird
Bereitschaft zur regionenübergreifenden Zusammenarbeit im
Asien-Afrika-Institut, vor allem im Hinblick auf den Buddhismus,
erwartet.
Lehrverpflichtung:
8 Lehrveranstaltungsstunden
Einstellungsvoraussetzungen:
Gemäß § 15 Hamburgisches Hochschulgesetz.
Die Universität Hamburg legt auch auf die Qualität der Lehre besonderen
Wert. Deshalb sind Lehrerfahrungen und Vorstellungen zur Lehre
darzulegen.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten
Bewerberinnen und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, vorerst nur Schriften- und
Lehrverzeichnis und eine Darlegung der Lehrerfahrung sowie der
Vorstellungen zur Lehre werden unter Angabe der Kennziffer bis zum
18.11.2005 erbeten an den
Präsidenten der Universität Hamburg,
Referat Personal & Organisation -631.6-,
Moorweidenstr. 18,
20148 Hamburg.
Es wird gebeten, für Ihre Bewerbungen keine Originalunterlagen
einzureichen. Aus Kostengründen werden übersandte Unterlagen nicht
zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Eine
Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter und
adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
1 Das Verfahren nach § 14 Abs. 1 HmbHG ist durchgeführt worden.
2 Veröffentlicht in: „Die Zeit“ am 18.08.2005.
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